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Regimentsstatuten

An alle Statuten ist sich zu halten.

Beim brechen dieser droht der Rauswurf.

Art.1

Art.2

Art.3

Art.4

Art.5

Art.6

Ein Soldat verpflichtet sich, gemäß seines Dienstgrades und seiner hierarchischen Position, sich vorbildhaft zu verhalten und in der Schlacht mit aller Kraft zu kämpfen, um sein geliebtes Vaterland Bayern zu verteidigen.

Ein Soldat wird als Mann in die Armee aufgenommen und so wird er sich im höchsten Maße diszipliniert benehmen.

(1) Ein Soldat zollt jedem Offizier das gleiche Maß an Respekt, wie er Ihrer Königlichen Hoheit Maximilian I. von Wittelsbach zu Bayern zollen würde.
(2) Ein Soldat respektiert seine Kameraden, gemessen an dem Respekt den er von ihnen zu erwarten hat.

Ein Soldat fasst jedes Wort seiner Offiziere als direkten Befehl auf und er gelobt die Befehle, ohne weitere Gedanken daran zu verschwenden, auszuführen.

(1) Ein Soldat gelobt absolute Loyalität gegenüber des Landes Bayerns, Ihrer Majestät Maximilian I. und seiner Armee - I. Königlich Bayerisches Armeekorps - und vertraut auf die erfahrene und weise Führung der Generalität. 
(2) Ein Soldat gelobt im höchsten Maße die Treue gegenüber Ihrer Hochedelgeborenheit Prinz Max zu Bayern, General Feldmarschall des I.Königlichen Bayrischen Armeekorps Ihrer Königlichen Hoheit Maximilian I. von Wittelsbach zu Bayern.

Ein Soldat verhält sich zu jeder Zeit stets vernünftig und besonnen, gemäß des ihm zugrunde gelegten erwachsenen Verhaltens.

Art.7

Ein Soldat ist stets kampfbereit und bereit durch Anwesenheit und Leistung bei Exerzitien und Versammlungen zu glänzen.

Art.8

Art.9

Art.10

Ein Offizier wacht über die ihm zugeteilten Soldaten und trägt Sorge für ihr Wohlbefinden.

Ein Offizier zeigt aus seinem eigenen Willen heraus, mehr Leistungsbereitschaft als die von ihm zu Erwartende.

Ein General ist der Inbegriff von Disziplin, Loyalität und Talent. Dies zeigt er durch herausragende Führungsqualitäten bei Exerzitien und Schlachten.

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